15.09.21
Cannabis in Lebensmitteln – Ist das erlaubt?
Die Hanfpflanze ist eine der ältesten Kulturpflanzen überhaupt. Aus den Fasern der vielseitigen Cannabis-Pflanzen wurden unter anderem Seile, Tuchwaren und Papier hergestellt. Auch als Heilpflanze wurde Cannabis gerne verwendet. Blätter, Blüten und Samen enthalten wertvolle Pflanzenstoffe, die zur Linderung verschiedener Beschwerden eingesetzt wurden.
Durch gesetzliche Verbote ist die wohltuende Wirkung von Cannabis über die Jahre in Vergessenheit geraten. Derzeit erlebt die Hanfpflanze jedoch ein Revival, da immer mehr Forschungen die enorme Bedeutung von Cannabis für die Gesundheit wieder entdecken.
Cannabis enthält über 100 verschiedener Cannabinoide, von denen ein Großteil ausschließlich in der Hanfpflanze vorkommt. Spannend zu wissen:
Der Mensch verfügt über ein sogenanntes Endocannabinoid-System und bildet sogar körpereigene Cannabinoide. Vor allem im Nervengewebe des Gehirns befinden sich spezielle Rezeptoren - die CB1- und CB2-Rezeptoren, an denen die Cannabinoide der Hanfpflanze binden und Wirkung entfalten können. Die Forschungen zum Endocannabinoid-System sind noch recht jung und viele Fragen sind ungeklärt.
Zahlreiche Studien deuten allerdings auf einen Zusammenhang mit der Funktion des Immunsystems, der Gedächtnisleistung und der Steuerung von Angst hin.
Vieles spricht dafür, Hanfprodukte z. B. von HappyBuds zu konsumieren, um von den Vorteilen der Hanfpflanze zu profitieren. CBD-Tropfen oder Hanfextrakte werden zunehmend beliebter. Viele Konsumenten nutzen diese Produkte, um sich und ihrem Körper etwas Gutes zu tun. Besonders beliebt ist CBD, welchem eine angstlösende und entspannende Wirkung zugesprochen wird.
Auch Hanfextrakte enthalten, je nach Herstellungsart, unterschiedliche Arten an Cannabinoiden. Ihre Wirkung ist, je nach Inhaltsstoffen, unterschiedlich stark ausgeprägt.
Wichtig bei Produkten, die Cannabinoide oder Hanfextrakte enthalten, ist die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. Sie gelten in einigen Fällen als sogenannte "neuartige Lebensmittel" und dürfen nicht ohne Weiteres beworben und in Umlauf gebracht werden.
Vielmehr muss vor der Verwendung als Lebensmittel eine Bewilligung durch das BLV oder einer Zulassung durch die Europäische Kommission eingeholt werden.
Man spricht von einem neuartigen Lebensmittel, wenn sich nicht nachweisen lässt, dass das Lebensmittel bereits vor dem 15. Mai 1997 in der Schweiz oder in der EU in nennenswertem Umfang konsumiert wurde. Die klassischen Hanfprodukte wie Hanfsamen, Hanfsamenöl, Hanfsamenmehl, entfettete Hanfsamen oder Tee aus getrockneten Blättern der Cannabispflanze gelten nicht als neuartige Lebensmittel.
Beispiele für neuartige Lebensmittel sind z. B. Hanfextrakte, die Cannabinoide enthalten, oder Produkte, die diese Extrakte enthalten.
Sie sind im Novel Food Catalogue der Europäischen Kommission als neuartige Lebensmittel aufgeführt, da die Verwendung als Lebensmittel vor dem 15. Mai 1997 nicht nachweisbar sei. Diese Produkte sind bewilligungspflichtig.
Auch Einzelsubstanzen der Cannabinoide gelten gemäß Novel Food Catalogue der Europäischen Kommission als neuartige Lebensmittel. Hierunter fällt vor allem das zunehmend beliebte Cannabidiol, kurz CBD, oder alle anderen extrahierbaren oder synthetisch herstellbaren Cannabinoide.
Sollen Erzeugnisse aus Hanf als Lebensmittel zugelassen werden, dürfen Sie zudem nicht unter die Heilmittelgesetzgebung (HMG) fallen.
Bei Cannabis-Produkten ist unbedingt zu beachten, dass der gesetzliche Grenzwert für das psychoaktive Cannabinoid THC eingehalten wird. Der aktuelle Grenzwert von unter 0,2 % ist in der Kontaminantenverordnung (VHK) festgelegt.
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